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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Allgemeine Hinweise zur Nutzung unserer Website, zur Online-Anmeldung und zur Fahrausbildung bei der Fahrschule Ernst.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Fahrausbildung bei der Fahrschule Ernst sowie ergänzend für Anfragen und Anmeldungen, die über die Website der Fahrschule übermittelt werden.

Für das konkrete Ausbildungsverhältnis gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der jeweilige Ausbildungsvertrag, die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise sowie die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Individuelle Vereinbarungen zwischen der Fahrschule und dem Fahrschüler haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Anbieter

Fahrschule Ernst
Matthias Ernst
Volkerstraße 24
32423 Minden

Telefon: 0163 8526770
E-Mail: fahrschule-ernst@hotmail.de

3. Informationen und Nutzung der Website

Die Website informiert über die Fahrschule Ernst, angebotene Fahrerlaubnisklassen, Ausbildungsleistungen, Preise, Beratungsangebote und Kontaktmöglichkeiten.

Wir bemühen uns, sämtliche Informationen aktuell, vollständig und verständlich bereitzustellen.

Soweit gesetzliche Vorgaben, behördliche Anforderungen, Prüfungsbedingungen oder organisatorische Abläufe Änderungen unterliegen, sind die jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen maßgeblich.

4. Online-Anfrage und Online-Anmeldung

Über die Website können Interessenten Kontakt mit der Fahrschule aufnehmen, eine Beratung vorbereiten und eine Anmeldung zur weiteren Bearbeitung an die Fahrschule übermitteln.

Das Absenden einer Online-Anfrage oder Online-Anmeldung führt noch nicht zum Abschluss eines Ausbildungsvertrages und begründet keine Zahlungspflicht.

Die übermittelten Angaben dienen der Vorbereitung des persönlichen beziehungsweise anschließenden Vertragsabschlusses.

Ein verbindlicher Ausbildungsvertrag kommt erst zustande, wenn die Fahrschule und der Fahrschüler beziehungsweise bei Minderjährigen die erforderlichen gesetzlichen Vertreter den Ausbildungsvertrag wirksam abgeschlossen haben.

5. Angaben des Fahrschülers

Der Fahrschüler ist verpflichtet, die für Beratung, Anmeldung und Ausbildung erforderlichen Angaben vollständig und wahrheitsgemäß zu machen.

Dies betrifft insbesondere persönliche Daten, Kontaktdaten, gewünschte Fahrerlaubnisklassen, vorhandene Fahrerlaubnisse beziehungsweise Vorbesitzklassen und sonstige Angaben, die für die ordnungsgemäße Planung und Durchführung der Ausbildung erforderlich sind.

Änderungen wesentlicher Angaben sind der Fahrschule rechtzeitig mitzuteilen.

Fehlerhafte oder unvollständige Angaben können zu Verzögerungen, zusätzlichem Abstimmungsbedarf oder einer vorübergehenden Unterbrechung der Bearbeitung führen.

6. Minderjährige Fahrschüler

Bei minderjährigen Fahrschülern ist für den Abschluss des Ausbildungsvertrages die erforderliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter notwendig.

Eine allein durch einen Minderjährigen über die Website übermittelte Anmeldung führt nicht zum Abschluss eines kostenpflichtigen Ausbildungsvertrages.

Die Fahrschule kann vor Beginn der vertraglichen Ausbildung die erforderliche Zustimmung beziehungsweise Mitwirkung der gesetzlichen Vertreter verlangen.

7. Leistungen der Fahrschule

Die Fahrschule erbringt die für die jeweilige Fahrerlaubnisklasse vereinbarten Leistungen der theoretischen und praktischen Fahrausbildung.

Inhalt und Umfang der Ausbildung richten sich nach der angestrebten Fahrerlaubnisklasse, den gesetzlichen Ausbildungsvorgaben, dem individuellen Ausbildungsstand des Fahrschülers, dem abgeschlossenen Ausbildungsvertrag und den vereinbarten Ausbildungsleistungen.

Die Anzahl der über gesetzlich vorgeschriebene Ausbildungsbestandteile hinaus erforderlichen Übungsfahrten richtet sich nach dem individuellen Lern- und Leistungsstand.

Die Fahrschule schuldet eine ordnungsgemäße Ausbildung, jedoch keinen bestimmten Prüfungserfolg.

8. Preise, Entgelte und Zahlung

Für die Fahrausbildung gelten die bei Abschluss des Ausbildungsvertrages vereinbarten Preise und Entgelte.

Auf der Website veröffentlichte Einzelpreise, insbesondere Grundbeträge, Fahrstundenpreise, Preise für besondere Ausbildungsfahrten, Vorstellungsentgelte und ausdrücklich angebotene Paketpreise, entsprechen den jeweils aktuell angebotenen Preisen der Fahrschule.

Soweit auf der Website voraussichtliche Gesamtkosten berechnet oder dargestellt werden, handelt es sich um eine individuelle Kostenschätzung. Die tatsächlichen Gesamtkosten können insbesondere aufgrund der individuell benötigten Anzahl an Übungsfahrten vom errechneten Betrag abweichen.

Maßgeblich für die Abrechnung sind die vereinbarten Einzelpreise und die tatsächlich in Anspruch genommenen beziehungsweise wirksam vereinbarten Leistungen.

Gebühren und Entgelte externer Stellen, insbesondere von Behörden oder Prüforganisationen, sind von den eigenen Entgelten der Fahrschule zu unterscheiden, soweit sie nicht ausdrücklich als Bestandteil eines Angebots ausgewiesen werden.

Zahlungszeitpunkte und Fälligkeiten ergeben sich aus dem Ausbildungsvertrag, der jeweiligen Rechnung beziehungsweise den im Zusammenhang mit der betreffenden Leistung getroffenen Vereinbarungen.

9. Theorieunterricht

Der Theorieunterricht findet im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der von der Fahrschule angebotenen Unterrichtszeiten statt.

Der Fahrschüler ist dafür verantwortlich, die für seine Fahrerlaubnisklasse erforderlichen Unterrichtseinheiten zu absolvieren.

Die Fahrschule kann Unterrichtstermine aus organisatorischen, personellen, technischen oder rechtlichen Gründen ändern, verlegen oder erforderlichenfalls absagen.

Bereits absolvierte und ordnungsgemäß dokumentierte Unterrichtseinheiten bleiben hiervon unberührt, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

10. Praktische Ausbildung und Fahrtermine

Fahrstunden werden individuell zwischen der Fahrschule beziehungsweise dem zuständigen Fahrlehrer und dem Fahrschüler vereinbart.

Der Fahrschüler hat vereinbarte Termine pünktlich wahrzunehmen und die für die jeweilige Ausbildungsfahrt erforderlichen Voraussetzungen zu erfüllen.

Kann ein vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, ist die andere Vertragspartei so früh wie möglich zu informieren.

Regelungen über Ausfallentgelte oder Stornierungsfristen gelten nur, soweit sie im Ausbildungsvertrag oder durch eine andere wirksam einbezogene Vereinbarung transparent festgelegt wurden.

Von der Fahrschule abgesagte Fahrstunden werden nicht als durchgeführte Fahrstunden berechnet.

11. Mitwirkungspflichten des Fahrschülers

Der Fahrschüler verpflichtet sich, an der Ausbildung ordnungsgemäß mitzuwirken und die Anweisungen des Fahrlehrers während der praktischen Ausbildung zu beachten.

Umstände, die die sichere Durchführung des praktischen Unterrichts oder die Erfüllung gesetzlicher Voraussetzungen konkret beeinträchtigen können, sind der Fahrschule rechtzeitig mitzuteilen, soweit eine entsprechende Mitteilung für die Ausbildung erforderlich ist.

Hierzu können insbesondere behördliche Auflagen, Änderungen bestehender Fahrerlaubnisse oder sonstige für die Durchführung der Ausbildung unmittelbar relevante Umstände gehören.

Eine allgemeine Verpflichtung zur Offenlegung nicht ausbildungsrelevanter persönlicher oder gesundheitlicher Informationen besteht hierdurch nicht.

12. Prüfungen

Die Anmeldung zu einer theoretischen oder praktischen Fahrerlaubnisprüfung erfolgt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und der Ausbildungsstand eine Prüfungsanmeldung zulässt.

Prüfungstermine werden unter Beteiligung der jeweils zuständigen Prüforganisation beziehungsweise sonstigen zuständigen Stelle vergeben.

Die Fahrschule kann daher keinen bestimmten Prüfungstermin und keinen bestimmten zeitlichen Abstand zwischen Ausbildung und Prüfung garantieren.

Für Terminverschiebungen, Ausfälle oder Entscheidungen von Behörden, Prüforganisationen oder anderen zuständigen Stellen haftet die Fahrschule nicht, soweit die Ursache nicht von der Fahrschule zu vertreten ist.

Gesetzliche Ansprüche des Fahrschülers bleiben unberührt.

13. Kündigung und Beendigung der Ausbildung

Das Ausbildungsverhältnis kann nach Maßgabe des Ausbildungsvertrages und der gesetzlichen Vorschriften beendet werden.

Das Recht beider Vertragsparteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Bis zur Beendigung des Ausbildungsverhältnisses ordnungsgemäß erbrachte Leistungen können nach den vereinbarten Preisen abgerechnet werden.

Noch nicht erbrachte Leistungen werden nicht allein aufgrund der Vertragsbeendigung als erbracht berechnet.

Gesetzliche Aufbewahrungs-, Dokumentations- und Nachweispflichten der Fahrschule bleiben von der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses unberührt.

14. Haftung

Die Fahrschule haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Fahrschule, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt ebenfalls unbeschränkt.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Fahrschule für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften.

15. Verfügbarkeit der Website und technischer Betrieb

Wir bemühen uns um eine zuverlässige Bereitstellung der Website und der dort angebotenen Online-Funktionen.

Eine jederzeitige und unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann aufgrund technischer Wartung, Störungen, höherer Gewalt oder anderer außerhalb unseres Einflussbereichs liegender Umstände nicht gewährleistet werden.

Eine technische Störung der Website berührt einen bereits wirksam abgeschlossenen Ausbildungsvertrag grundsätzlich nicht.

16. Urheberrecht und Nutzungsrechte

Die auf der Website veröffentlichten Texte, Bilder, Grafiken, Videos, Logos, Gestaltungen und sonstigen Inhalte sind nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften geschützt.

Eine Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung oder Verbreitung über die gesetzlich zulässigen Nutzungen hinaus bedarf der Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers.

17. Datenschutz

Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei Nutzung der Website, Kontaktaufnahme, Beratung, Online-Anmeldung und Durchführung der Fahrausbildung ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der Fahrschule Ernst.

18. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können für zukünftige Vertragsabschlüsse vorgenommen werden, insbesondere wenn rechtliche, organisatorische oder betriebliche Änderungen dies erforderlich machen.

Für bereits bestehende Ausbildungsverträge gelten grundsätzlich die bei Vertragsschluss wirksam einbezogenen Geschäftsbedingungen.

Eine spätere Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzt die für einen bestehenden Vertrag geltende Fassung nicht automatisch.

Individuelle Änderungen eines bestehenden Vertrags bedürfen einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen unmittelbar gelten.

19. Anwendbares Recht und Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: August 2026

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