Unsere Leistungen
Hier findet Ihr die Fahrerlaubnisklassen und Seminare, die in unserer Fahrschule angeboten werden.
AM (Moped)
Beinhaltet -
direkter Erwerb
ab 16 Jahre/15 Jahre(*)
Zweirädrige Krafträder (Mopeds) auch mit Beiwagen und Fahrräder mit Hilfsmotor durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Elektromotor oder andere Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von max. 50 ccm oder bei Elektromotoren eine max. Nenndauerleistung von höchstens 4 kW.
Dreirädrige Kleinkrafträder (Trike) durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und max. 50 ccm Hubraum bei Fremdzündungsmotoren bzw. bei anderen Verbrennungsmotoren eine max. Nutzleistung bis 4 kW oder bei Elektromotoren bis max. 4 kW Nenndauerleistung. (*)Die Verordnung über die Herabsetzung des Mindestalters für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM mit 15 ist in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten. Jugendliche können sich frühestens 6 Monate vor ihrem 15. Geburtstag bei einer Fahrschule anmelden. Die theoretische Prüfung kann frühestens drei, die praktische einen Monat vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden. Aber: Wer vor Vollendung des 16. Lebensjahres außerhalb dieser Bundesländer ein Fahrzeug der Klasse AM führt, begeht eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis!
A1 (Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm)
Beinhaltet AM
direkter Erwerb
ab 16 Jahre
Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.
A2 (Leichtkrafträder - Motorrad bis 35 kW)
Beinhaltet A1, AM
direkter Erwerb
ab 18 Jahre
Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg. Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren. Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
A (Motorrad)
Beinhaltet A1,A2
direkter Erwerb
ab 20 Jahre - für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)
ab 21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW
ab 24 Jahre - für Krafträder bei Direkteinstieg
Keine Befristung der Besitzdauer Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.
B (PKW)
direkter Erwerb
Beinhaltet AM,L
ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1 und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse bis max. 3.500 kg und zur Beförderung mit nicht mehr als acht Sitzplätzen, außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis. max. 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
BE (Anhänger)
nur mit Klasse B
ab 17 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.
B96 (Anhänger bis 4,25 t)
Beinhaltet AM, L
nur mit Klasse B
keine eigene Fahrerlaubnisklasse
ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
ab 18 Jahre
Kombination der Klasse B Kraftfahrzeug mit Anhänger (zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg) mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.
B196
Ab sofort haben erfahrene Autofahrer eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, auch Motorräder der Klasse A1, also Leichtkrafträder bis 125 cm³, mit dem Führerschein B196 zu fahren. Eine theoretische als auch praktische Prüfung ist nicht erforderlich. Da es sich um eine Erweiterung der Klasse B mit der nationalen Schlüsselziffer 196 handelt, wird die Klasse nur in Deutschland anerkannt. Im Ausland wird diese nicht akzeptiert! Ein Aufstieg auf A2 ist nicht möglich. Voraussetzungen: Fahrerschulung mit mindestens vier theoretischen und fünf praktischen Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten; Vorbesitz der Pkw-Klasse B für mindestens 5 Jahre; Mindestalter 25 Jahre
B197
Die Schlüsselzahl B197 ermöglicht es Euch, die Ausbildung in großen Teilen als auch die praktische Prüfung auf einem Automatikfahrzeug zu machen und im Anschluss trotzdem Schaltgetriebe fahren zu dürfen. Hierfür müssen mindestens zehn Fahrstunden auf dem Schaltgetriebe erfolgen und die sogenannte Schaltkompetenz im Rahmen einer mindestens 15-minütigen Testfahrt absolviert werden. Anschließend wird eine Bescheinigung (Anlage 7 der Fahrschülerausbildungsordnung) ausgestellt, welche dem Straßenverkehrsamt vorgelegt werden muss. Achtung - Für die Führerscheinerweiterung BE gilt: Solltet Ihr eure BE-Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug durchführen, so wird dann die Schlüsselzahl 78 eingetragen und Ihr dürft den Anhänger dann auch nur mit einem Automatikfahrzeug ziehen.