Führerscheininfos

Was benötige ich für meinen Antrag?

Wenn du einen Führerschein machen möchtest, musst Du beim Straßenverkehrsamt einen Antrag stellen. Das Antragsformular bekommst Du natürlich direkt bei uns. Gerne füllen wir das Formular mit Dir zusammen aus. Folgende Unterlagen und Nachweise brauchst Du dafür:

- Kopie des Personalausweises oder Reisepass
- Lichtbild
- Sehtest
- Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort
 (Erste Hilfe Schein)
- Gebühr: 43,90 Euro oder 44,70 Euro
(abhängig v.d. Erteilung d. Fahrerlaubnis/ohne Führungszeugnis)

Beim Begleiteten Fahren (Führerschein mit 17) benötigst Du zusätzlich noch Folgendes: Von jeder Begleitperson eine Kopie des Führerscheins und   des Personalausweises. Für die erste Begleitperson 17,70 Euro, für jede weitere 10 Euro

BF 17 (Begleitetes Fahren mit 17)

Beim Begleiteten Fahren wird es Jugendlichen bereits ab 17 Jahren ermöglicht, die Fahrerlaubnisklassen B oder BE zu erwerben. Die Anmeldung kann hierbei schon mit 16,5 Jahren erfolgen. Fahren allerdings ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

So darf der Fahrschüler nach Bestehen der praktischen Prüfung nur zusammen mit einer in der Prüfungsbescheinigung namentlich eingetragenen Begleitperson innerhalb von Deutschland fahren. Darüber hinaus hat er neben seiner Prüfungsbescheinigung seinen Ausweis mitzuführen.
Als Begleitperson kommt jeder in Frage, der mindestens 30 Jahre alt ist, seit 5 Jahren durchgehend die gültige Fahrerlaubnisklasse B (alt Klasse 3) besitzt und zum Zeitpunkt der Antragsstellung maximal einen Punkt nach neuem 8 Puntesystem im Verkehrszentralregister hat.
Während der Fahrschüler der verantwortliche Führer des Fahrzeugs ist, fungiert die Begleitperson als Ansprechpartner und Früherkenner für schwierige Situationen. Er übernimmt somit eine passive Sicherheitsrolle, die er verantwortungsvoll durchführen muss. Dies bedeutet z.B. die Einhaltung der Grenzwerte 0,25 mg/l bzw. 0,5 Promille (Alkohol/Drogen).

Nach dem Erreichen des 18. Lebensjahres bekommt der Fahrschüler in der Regel seinen Führerschein postalisch zugeschickt.